Ab dem 30. März 2023 ist das Gesetzdekret Nr. 24 vom 10.03.2023 in Kraft, das die Einrichtung des Hinweisgebersystems gemäß der Richtlinie (EU) Nr. 1937/2019 zur "Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden", umsetzt. Dieser Rechtsrahmen legt Regeln und Verfahren fest, um einen wirksamen Schutz von "Whistleblowern" zu gewährleisten, d. h. von Arbeitnehmern, die im beruflichen Umfeld gewonnene Informationen über Verstöße melden, die sowohl unrechtmäßige Handlungen oder Unterlassungen als auch missbräuchliche Praktiken am Arbeitsplatz umfassen. Das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10.03.2023 - dessen Bestimmungen am 15. Juli 2023 in Kraft treten - verpflichtet zur Einrichtung und Sicherstellung eines internen, vertraulichen und geschützten Kanals für die Entgegennahme von Meldungen.
Darüber hinaus erfordern die geltenden Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Organisation und Sensibilisierung in Bezug auf die Vertraulichkeit und den Schutz von Mitarbeitern, die Verstöße melden, und die Art und Weise, wie sie dies tun. Daher wird es vorrangig sein, einen internen Kanal für den Empfang und die Verarbeitung von Meldungen zu definieren, technische und organisatorische Maßnahmen mit einem Sicherheitsniveau festzulegen, das den spezifischen Risiken der durchgeführten Verarbeitung angemessen ist, eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Data Protection Impact Assessment – DPIA) zu fördern und die Beziehungen zu externen Anbietern (z. B. Anbietern von Meldekanälen) gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 zu regeln.
Zu diesem Zweck hat REMA AG beschlossen, ein von der Firma ReNorm GmbH entwickeltes EDV-Instrument namens "ReBlowing" zu nutzen, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Hinweise - in italienischer und deutscher Sprache - auf praktische, einfache und sichere Weise über den folgenden Zugangslink zum Portal zu übermitteln:
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Code I (oder Code): REM001RBW
Code II (Oder Password): REM001Whistleblowing
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